AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Malibu – Der Kinderspielverleih


§ 1 Allgemeine Rechte und Pflichten

1. Der Vermieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand, das im Vertrag näher bezeichnete Spielgerät/Spielgeräte, für die vereinbarte Mietzeit dem Mieter zum vereinbarten Mietpreis zu überlassen.

2. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß zu benutzen, die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen, den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu behandeln und nach Ablauf der Mietzeit gesäubert und in unbeschädigtem Zustand an den Vermieter zurückzugeben.

3. Die Vertragsparteien können die Mietzeit ausschließlich schriftlich verlängern oder verkürzen.


§ 2 Übergabe des Mietgegenstandes

1. Der Vermieter hat den Mietgegenstand zu Beginn des vereinbarten Mietzeitraums für den Mieter in sauberem, einwandfreien und verkehrssicheren Zustand zur Abholung bereit zu stellen. Der Vermieter wird den Mieter angemessen in den Gebrauch der Mietsache einweisen.

2. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den Mietgegenstand an den Mieter oder einen anderen Ort zu liefern oder zu versenden.

3. Die Abholung des Mietgegenstandes beim Vermieter ist nur wochentags von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 16:00 Uhr möglich.


§ 3 Mängel bei Übergabe des Mietgegenstandes

1. Der Mieter ist berechtigt und verpflichtet, den Mietgegenstand vor Mietbeginn zu besichtigen und etwaige Mängel zu rügen.

2. Bei Übergabe nicht erkennbare Mängel können nicht mehr gerügt werden, wenn sie nicht unverzüglich nach Kenntnis durch den Mieter schriftlich dem Vermieter angezeigt werden.


§ 4 Haftung des Vermieters

1. Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters, bei nicht nur leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Vermieter, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen.

2. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.


§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters

1. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung seiner Pflichten zur schonenden Behandlung und sorgfältigen Pflege des Mietgegenstandes entstehen. Für die schuldhafte Beschädigung sowie den Verlust des Mietgegenstandes haftet der Mieter, auch wenn diese durch von ihm beauftragte Dritte herbeigeführt werden.

2. Der Mieter darf den Mietgegenstand weder Dritten zum Gebrauch überlassen noch weitervermieten. Eine Untervermietung ist ausgeschlossen.

3. Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Mietgegenstandes gegen Diebstahl zu treffen. Bei Diebstahl ist unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und der Vermieter zu informieren.

4. Der Mieter hat Schäden am Mietgegenstand dem Vermieter sofort anzuzeigen.

5. Der Mieter nutzt den Mietgegenstand ausschließlich für private oder gewerbliche Zwecke. Die Nutzung und Bedienung hat dabei nach den anerkannten Vorschriften zu erfolgen. Für Schäden, Sanktionen, Geldbußen oder anderen Beeinträchtigungen, die dem Vermieter auf Grund unsachgemäßen oder vorschriftswidrigen Gebrauchs durch den Mieter entstehen, haftet der Mieter.


§ 6 Mietpreis und Zahlung, Kaution

1. Die vereinbarte Miete für die Mietzeit ist bei Abholung des Mietgegenstandes im Voraus in voller Höhe in bar zu bezahlen.

2. Der Mieter zahlt bei Abholung des Mietgegenstandes eine Kaution in bar an den Vermieter in Höhe von 50,00 €, sofern nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist.

3. Die Kaution ist bei Rückgabe des Mietgegenstandes vom Vermieter an den Mieter zurückzuzahlen, soweit keine Pflichtverletzung des Mieters, z.B. Beschädigung der Mietsache oder Überschreitung der Mietzeit, ersichtlich ist.

4. Gibt der Mieter den Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurück, ist der Vermieter berechtigt, für jeden Tag verspäteter Rückgabe den vereinbarten Tagessatz des Mietpreises dem Mieter zu berechnen und diesen Betrag von der Kaution in Abzug zu bringen.


§ 7 Beendigung der Mietzeit und Rückgabe des Mietgegenstandes

1. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand rechtzeitig nach Ablauf der Mietzeit an den Vermieter zurück zu bringen.

2. Der Mieter hat den Mietgegenstand in sauberem, einwandfreien und verkehrssicheren Zustand zurück zu geben.

3. Die Rückgabe des Mietgegenstandes beim Vermieter erfolgt wochentags von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 16:00 Uhr.

4. Die ordnungsgemäße Rückgabe des Mietgegenstandes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare Mängel bei rechtzeitiger Rückgabe nicht unverzüglich vom Vermieter gerügt werden. Anderenfalls sowie bei sonstigen, nicht sofort erkennbaren Mängeln, gilt die Rückgabe als anerkannt, wenn die Mängel nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rückgabe vom Vermieter schriftlich beim Mieter angezeigt werden.


§ 8 Sonstige Bestimmungen

1. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen des Vertrages müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich erfolgen.

2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, sofern dieser Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Regelungslücken werden die Parteien eine angemessene Regelung vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages oder dessen späterer Änderung diesen Punkt bedacht hätten.

3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Mieter Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, für beide Teile und für sämtliche Ansprüche der Sitz des Vermieters.
Der Vermieter kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Mieters klagen.
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